Ab dem 1. September 2018 können Sie bei Uniport Multipurpose Terminals Ihre Container nur noch mit Transportdokumenten abholen, die der vereinfachten Prozedur „zugelassener Absender“ (TA-Prozedur mit RTO-Code MRN) entsprechen. Unsere Portbase Dienste Notification Import Documentation und Transit Declaration werden wir dementsprechend anpassen. Ab dem genannten Datum ist es dann nicht mehr möglich, für Uniport NT1-Dokumente voranzumelden.
Achtung! Für die neue Situation ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig eine Zollgenehmigung „zugelassener Absender“ (TA-Genehmigung) mit Abreiseort Uniport erhalten. Sie können diesen Abreiseort von der Zollbehörde Ihrer Genehmigung hinzufügen lassen oder (wenn Sie noch keine Genehmigung haben) dort eine
TA-Genehmigung anfordern. Kümmern Sie sich noch heute darum!
Notification Import Documentation beschleunigt Terminalabfertigung
und Hinterlandlogistik
Mit der richtigen TA-Genehmigung profitieren Sie auch nach dem 1. September optimal von unserem Portbase-Dienst Notification Import Documentation. Über eine einzige Anlaufstelle teilen Sie Uniport (und anderen großen Containerterminals in Rotterdam) ganz einfach die Nummern all Ihrer Importzolldokumente mit. Die meisten Ihrer Container – darunter solche mit einem TA-Dokument mit RTO-Code MRN – können Sie anschließend ohne Papiere abholen. Auf dem Terminal müssen Sie nicht bei der Zollbehörde vorbei. Die Portbase-Dienstleistung trägt so zu einer reibungslosen Terminalabfertigung bei und beschleunigt die Hinterlandlogistik.
Transit Declaration ebenfalls angepasst
Nutzen Sie für Ihre Transitmeldungen an die Zollbehörde unseren praktischen Internetdienst Transit Declaration? Dann beachten Sie, dass ab dem 1. September 2018 auch hier für Container, die über Uniport in den Hafen kommen, nur noch Transportdokumente zugelassen sind, die der vereinfachten TA-Prozedur entsprechen.
Weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Unser Service Desk gibt Ihnen gerne Auskunft.
Sie erreichen ihn unter 0031 88-625 25 25 oder servicedesk@portbase.com.