Brexit: keine Verlängerung der Übergangsfrist; Folgen in niederländischen Häfen unmittelbar nach dem 31. Dezember 2020

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Großbritannien hat am 31. Januar 2020 die EU verlassen. Ab diesem Tag gilt ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020. In diesem Zeitraum bleiben alle EU-Regeln und -Gesetze für Großbritannien in Kraft. Für Bürger und Unternehmen aus der EU und Großbritannien verändert sich in diesem Zeitraum fast nichts. Sie haben Zeit, sich auf die neuen Vereinbarungen vorzubereiten, die Großbritannien und die EU über ihr zukünftiges Verhältnis nach dem 31. Dezember 2020 treffen werden.

Übergangszeitraum

Der Übergangszeitraum hätte verlängert werden können, wenn beide Parteien dies vor dem 1. Juli 2020 vereinbart hätten. Die Briten haben jedoch mitgeteilt, dies nicht zu wollen. Jetzt, wo der Termin 1. Juli verstrichen ist, kann der Übergangszeitraum nicht mehr unter dem Austrittsabkommen verlängert werden.

Neue Beziehung

Das bedeutet, dass bis zum Herbst Zeit ist, Vereinbarungen über die neue Beziehung zwischen der EU und Großbritannien zu treffen. Die neuen Vereinbarungen müssen nach dem Übergangszeitraum in Kraft treten, der am 31. Dezember 2020 endet. Diese neuen Vereinbarungen müssen erst von den EU-Ländern, dem britischen Parlament und dem Europaparlament bestätigt werden. Wenn es nicht gelingt, Vereinbarungen über eine neue Handelsbeziehung zu treffen, fallen beide Parteien am Ende des Übergangszeitraums auf die Regeln der Welthandelsorganisation zurück (u.a. höhere Importzölle, Regeln für Produktakzeptanz). Zurzeit verlaufen die Verhandlungen zäh und bei wichtigen Punkten liegen die Ansichten von Großbritannien und der EU noch weit auseinander. Beide Parteien haben zugesagt, intensiver verhandeln zu wollen.

Zollformalitäten zum 1. Januar 2020 sicher

Egal, welche Ergebnisse die Verhandlungen haben werden, Unternehmen werden es in jedem Fall mit Zollformalitäten zu tun bekommen. Auch wenn es zu einer Handelsbeziehung kommt. Nehmen Sie beispielsweise Länder wie Norwegen oder die Schweiz. Mit ihnen gibt es weitgehende Handelsbeziehungen und auch für diese Länder gelten Zollformalitäten wie z.B. Zollerklärungen.
Nach Ende des jetzigen Übergangszeitraums ist also ab dem 1. Januar 2021 aus und nach Großbritannien kein freier Warenverkehr mehr möglich. Dies gilt sowohl für Shortsea als auch für Fähre. Unternehmen müssen sich auf diese neue Realität vorbereiten.
Weitere Informationen finden Sie auf www.getreadyforbrexit.eu.



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