Automatischer Versand einer Re-Export Notification (REN) an die Zollbehörde für Umschlagsfracht
Die niederländische Zollbehörde hat im Dezember 2022 auf die unionsweiten AES-Ausfuhrverfahren umgestellt, um der europäischen Gesetzgebung zu entsprechen. Für Umschlagsfracht, die die EU innerhalb von 14 Tagen wieder verlässt, muss eine neue Meldung eingereicht werden, nämlich eine Re-Export-Notification (REN).
Produktbeschreibung
Die REN muss auf dem ausgehenden Manifest angegeben werden. Für Umschlagsfracht, die die EU nach 14 Tagen verlässt, verlangt das AES die Übermittlung einer EXD-Meldung (Nachfolger der EXS-Meldung). Diese EXD-Meldung sorgt jedoch nicht automatisch für die Erledigung der Meldung über vorübergehende Lagerung (ATO). Die Zollbehörde hat daher darauf hingewiesen, dass zu diesem Zweck auch eine REN verwendet werden kann.
Funktionsweise in der Praxis
- Wenn die Reederei/der Schiffsmakler im Dienst Cargo Declaration Import angibt, dass es sich um Umschlagsfracht handelt, wird automatisch eine REN an die Zollbehörde gesendet (über Single Window).
- Die Reederei/der Schiffsmakler kann dies über eine IFTMCS-Meldung und/oder eine Web-Umgebung im Dienst Cargo Declaration Import registrieren.
- Die Zollbehörde vergibt eine Movement Reference Number (MRN), die auf der B/L vermerkt wird und im Umschlagsdienst sichtbar ist
- Im Falle von Umschlagsfracht in Containern wird automatisch eine MID 2.0 an das Terminal gesendet.
- Updates und Aufhebungen werden unterstützt.
Servicefunktionen
- BezahltEs fällt eine Abonnementgebühr und/oder Transaktionsgebühr an.
- WebumgebungNutzung des Dienstes ist über eine Webumgebung möglich.
Zusätzliche Anforderungen
Für diesen Service gibt es keine zusätzlichen Anforderungen.
So schließen Sie sich an
Dieser Service ist nur über Web-Bildschirme verfügbar.
Kosten
Um an diesem Dienst teilzunehmen, zahlen Sie eine feste monatliche Gebühr plus einen Beitrag pro B/L. Fordern Sie hier die aktuelle Preisliste an.
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