Nach dem britischen Parlament hat auch das Europäische Parlament dem Brexit-Vertrag zugestimmt, und Großbritannien ist am 31. Januar 2020 (um Mitternacht mitteleuropäischer Zeit) aus der EU ausgetreten. Der Brexit ist somit vollzogen. Ab jetzt beginnt eine Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauert. In diesem Zeitraum bleiben alle EU-Regeln und -Gesetze für Großbritannien gültig. Für die niederländischen Häfen und Unternehmen in der Logistikkette verändert sich zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Sie transportieren ihre Waren weiterhin so, wie sie es in den vergangenen Jahren gehandhabt haben. Zollformalitäten treten nach der Übergangsphase in Kraft.
In der Übergangsphase werden die EU und Großbritannien Vereinbarungen über ihr zukünftiges Verhältnis nach dem 31. Dezember 2020 treffen. Egal, welche Vereinbarungen das sein werden, es wird unwiderruflich zu Zollformalitäten kommen. Unternehmen können die Zeit bis zum 31. Dezember nutzen, um sich auf diese neue Realität vorzubereiten. Sorgen Sie dafür, dass Sie rechtzeitig vorbereitet sind. Nur zusammen vermeiden wir Verzögerungen.
1. Juli: mögliche Verlängerung der Übergangsphase
Der 1. Juli ist ein wichtiges Datum in der Übergangsphase. Wenn sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU zustimmen, kann die Übergangsphase einmalig um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Dies muss dann vor dem 1. Juli 2020 vereinbart werden. Der britische Premierminister Johnson hat jedoch gesagt, dass er keine Verlängerung will.
Neue Beziehung
Die EU und das Vereinigte Königreich verhandeln daher im kommenden Jahr über Einzelheiten ihrer künftigen Beziehungen. In diesen Verhandlungen einigen sich die EU und das Vereinigte Königreich auf die Bedingungen, unter denen Unternehmer nach der Übergangszeit in und mit dem Vereinigten Königreich Geschäfte tätigen können. Sie werden auch die Rechte der Bürger und die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit aushandeln.
Mehr Klarheit über die neuen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien wird erst nach Abschluss dieser Verhandlungsphase erreicht. Die neuen Abkommen müssen nach der Übergangsphase wirksam werden, die am 31. Dezember 2020 endet. Diese neuen Abkommen müssen auch von den EU-Ländern, dem britischen Parlament und dem Europäischen Parlament genehmigt werden. Wenn es nicht möglich ist, Vereinbarungen über die neue Beziehung zu treffen, wird am Ende der Übergangszeit noch ein sogenannter No-Deal-Brexit stattfinden. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Arbeitsmethoden in den Häfen, da es ohnehin Zollformalitäten geben wird. Die Vorbereitung auf den richtigen Umgang mit diesen Formalitäten ist für alle von großer Bedeutung.