Reibungslose Abwicklung von Binnenhafengeldern in Rotterdam
Jedes Binnenschiff, das die Dienste und Einrichtungen im weitläufigen Rotterdamer Binnenhafengebiet nutzt, muss Binnenhafengeld entrichten. Zu diesem Zweck hat die Hafenbehörde Rotterdam Portbase mit der Entwicklung und Verwaltung des Dienstes Binnenhafengelderklärung beauftragt.
Servicebeschreibung
Mit diesem Dienst können Binnenschiffer (oder ihre Agenturen) ihren Aufenthalt direkt bei der Hafenbehörde anmelden. Über ein Auswahlmenü und einen Kalender müssen lediglich vier Informationen ausgefüllt und übermittelt werden. Außerdem kann die gewünschte Zahlungsmethode angegeben werden: manuell, einmalige Einzugsermächtigung oder (für ein Jahresabonnement) Lastschrift.
Der Dienst verfügt außerdem über eine extra Umgebung, in der Patrouillenboote der Hafenbehörde Rotterdam die im Hafengebiet wahrgenommenen Binnenschiffe registrieren können.
Festes und mobiles Internet
Der Dienst Binnenhafengelderklärung funktioniert sowohl mit festem als auch mobilem Internet und steht in vier Sprachen zur Verfügung: Niederländisch, Englisch, Deutsch und Französisch.
Weitere Informationen: Hier finden Sie alle relevanten Informationen, einschließlich der Anleitungsbroschüren.
Auftraggeber: Hafenbehörde Rotterdam
Zielgruppe: Binnenschiffer
Servicefunktionen
- BezahltEs fällt eine Abonnementgebühr und/oder Transaktionsgebühr an.
- WebumgebungNutzung des Dienstes ist über eine Webumgebung möglich.
Kosten
Unter dem Namen „Enabled-by-Dienste“ entwickelt, verwaltet und hostet Portbase auch Dienste für Dritte innerhalb des Port Community Systems. Dabei handelt es sich um Dienste mit einem allgemeinen logistischen Interesse und einem Mehrwert für die Hafencommunity. Dabei trägt der Auftraggeber alle Kosten. Der Auftraggeber ist zudem für die Verteilung und Nutzung des Dienstes verantwortlich. Teilnehmer an einem „Enabled-by-Dienst“ haben keine direkte Kundenbeziehung zu Portbase.
Kontakt
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